Pflegegrad 5 bei schwersten Beeinträchtigungen
Das müssen Sie zum höchsten Pflegegrad mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung wissen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 benötigen in sämtlichen Lebensbereichen eine umfassende Unterstützung, da ihre Selbstständigkeit in höchstem Maße eingeschränkt ist. Meist sind sie dauerhaft unbeweglich und rund um die Uhr auf intensive Pflege angewiesen.
Die Pflegeversicherung stellt in diesem Fall ein besonders umfangreiches Leistungspaket zur Verfügung, um Betroffene wie auch ihre Angehörigen optimal zu entlasten. Dabei bleibt die Entscheidung zwischen professioneller Pflege und häuslicher Betreuung flexibel. Von zentraler Bedeutung ist die Verbindung von finanzieller Absicherung und begleitenden Beratungsangeboten.
Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 5
Pflegegeld: 990 Euro monatlich
Pflegesachleistungen: 2.299 Euro monatlich
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro im Jahr
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
Tages- oder Nachtpflege: 2.085 Euro monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich
technische Pflegehilfsmittel
Hausnotruf: bis zu 25,50 Euro monatlich
Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Pflegeberatung und Beratungseinsatz
Pflegekurse für Angehörige
Pflegeunterstützungsgeld
Wohngruppenzuschuss: 244 Euro monatlich
digitale Pflegeanwendungen: bis zu 53 Euro monatlich
vollstationäre Pflege im Heim: 2.096 Euro monatlich
Widerspruch gegen den Pflegegrad 5 einlegen
Sollte ein Antrag auf Pflegegrad 5 durch die Pflegekasse abgelehnt werden, haben Betroffene das Recht, Widerspruch einzulegen. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides schriftlich erfolgen.