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Pflegegrad 5 bei schwersten Beeinträchtigungen

Das müssen Sie zum höchsten Pflegegrad mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung wissen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 benötigen in sämtlichen Lebensbereichen eine umfassende Unterstützung, da ihre Selbstständigkeit in höchstem Maße eingeschränkt ist. Meist sind sie dauerhaft unbeweglich und rund um die Uhr auf intensive Pflege angewiesen.

Die Pflegeversicherung stellt in diesem Fall ein besonders umfangreiches Leistungspaket zur Verfügung, um Betroffene wie auch ihre Angehörigen optimal zu entlasten. Dabei bleibt die Entscheidung zwischen professioneller Pflege und häuslicher Betreuung flexibel. Von zentraler Bedeutung ist die Verbindung von finanzieller Absicherung und begleitenden Beratungsangeboten.

Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 5

Pflegegeld: 990 Euro monatlich

Pflegesachleistungen: 2.299 Euro monatlich

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro im Jahr

Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich

Tages- oder Nachtpflege: 2.085 Euro monatlich

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich

technische Pflegehilfsmittel

Hausnotruf: bis zu 25,50 Euro monatlich

Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme

Pflegeberatung und Beratungseinsatz

Pflegekurse für Angehörige

Pflegeunterstützungsgeld

Wohngruppenzuschuss: 244 Euro monatlich

digitale Pflegeanwendungen: bis zu 53 Euro monatlich

vollstationäre Pflege im Heim: 2.096 Euro monatlich

Widerspruch gegen den Pflegegrad 5 einlegen

Sollte ein Antrag auf Pflegegrad 5 durch die Pflegekasse abgelehnt werden, haben Betroffene das Recht, Widerspruch einzulegen. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides schriftlich erfolgen.

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