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Pflegegrad 1 bei leichten Einschränkungen

Alle wichtigen Informationen auf einen Blick:
Personen mit Pflegegrad 1 sind nur geringfügig in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten eingeschränkt. Sie benötigen lediglich gelegentliche Unterstützung, können ihren Alltag jedoch weitgehend allein bewältigen.

Die angebotenen Leistungen verfolgen das Ziel, die vorhandene Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Besonders im Fokus stehen dabei Hilfen im Haushalt und bei der Körperhygiene sowie präventive und unterstützende Maßnahmen.

Die Leistungen bei Pflegegrad 1

Entlastungsbeitrag: 131 Euro monatlich

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich

technische Hilfsmittel

Hausnotruf: bis zu 25,50 Euro monatlich

Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro für jede Maßnahme

Pflegeberatung und Beratungseinsatz

Pflegekurse für Angehörige

Pflegeunterstützungsgeld

Wohngruppenzuschuss: 224 Euro monatlich

digitale Pflegeanwendungen: bis zu 53 Euro monatlich

vollstationäre Pflege im Heim: 131 Euro monatlich

Welche Leistungen beim Pflegegrad nicht inklusive sind

Bitte beachten Sie, dass Sie anders als bei höheren Pflegegraden keinen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Zuschüsse zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Tages- und Nachtpflege in teilstationären und stationären Einrichtungen haben.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine ausführliche Beratung zu den Pflegegraden? Dann setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung. Wir stehen Ihnen und Ihren Angehörigen unterstützend zur Seite.

Kontakt

Widerspruch gegen den Pflegegrad 1 einlegen

Sollten Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids bei der Pflegekasse Widerspruch einlegen.

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