Pflegegrad 2 bei deutlichen Beeinträchtigungen
Personen mit Pflegegrad 2 gelten als pflegebedürftig mit erheblichen Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten. Mit diesem Pflegegrad haben Betroffene Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld und Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes. Ziel der Leistungen ist es, die Versorgung sowohl zu Hause als auch in einer stationären Einrichtung sicherzustellen und gleichzeitig pflegende Angehörige zu entlasten.
Zudem können unterschiedliche Angebote flexibel miteinander kombiniert werden. Darüber hinaus stehen kostenlose Beratungen, Zuschüsse für Hilfsmittel sowie finanzielle Unterstützung für Anpassungen im Wohnumfeld zur Verfügung.
Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 2
Pflegesachleistungen: bis zu 796 Euro monatlich
Pflegegeld: 347 monatlich
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro jährlich
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
Tages- oder Nachtpflege: 721 Euro monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich
technische Pflegehilfsmittel
Hausnotruf: bis zu 25,50 Euro monatlich
Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Pflegeberatung und Beratungseinsatz
Pflegekurse für Angehörige
Pflegeunterstützungsgeld
Wohngruppenzuschuss: 244 Euro monatlich
digitale Pflegeanwendungen: bis zu 53 Euro monatlich
vollstationäre Pflege im Heim: 805 Euro monatlich
Widerspruch gegen den Pflegegrad 2 einlegen
Sollten Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einzulegen. Dieser muss direkt bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserem Pflegedienst auf und lassen Sie sich ausführlich beraten!