Pflegegrad 4 bei schwersten Beeinträchtigungen
Was Ihnen und Ihren Angehörigen zusteht.
Menschen mit Pflegegrad 4 leiden unter schwersten Einschränkungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten. Im Alltag sind sie in nahezu allen Bereichen auf umfassende Unterstützung angewiesen – insbesondere bei grundlegenden Aufgaben.
Selbst wenn sie noch in begrenztem Umfang selbst essen oder trinken können, ist eine durchgehende Betreuung unverzichtbar. Durch die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Betroffene vielfältige Unterstützung, die sowohl die Versorgung zu Hause oder in einer Einrichtung sicherstellt als auch Angehörige spürbar entlastet.
Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 4
Pflegegeld: 800 Euro monatlich
Pflegesachleistungen: 1.859 Euro monatlich
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro monatlich
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
Tages- oder Nachtpflege: 1.685 Euro monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich
technische Pflegehilfsmittel
Hausnotruf: bis zu 25,50 Euro monatlich
Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Pflegeberatung und Beratungseinsatz
Pflegekurse für Angehörige
Pflegeunterstützungsgeld
Wohngruppenzuschuss: 224 Euro monatlich
digitale Pflegeanwendungen: bis zu 53 Euro im Monat
vollstationäre Pflege im Heim: 1.855 Euro monatlich
Widerspruch gegen den Pflegegrad 4 einlegen
Falls Sie mit der Einstufung durch die Pflegekasse nicht einverstanden sein sollten oder der Antrag abgelehnt wurde, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einreichen.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserem Pflegedienst auf!