Pflegegrad 3 bei schweren Beeinträchtigungen
Wenden Sie sich an unser freundliches und kompetentes Pflegeteam.
Menschen mit Pflegegrad 3 sind in ihrem Alltag deutlich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt. Um ihnen und ihren Angehörigen Unterstützung zu bieten, stellt die gesetzliche Pflegeversicherung verschiedene Leistungen bereit.
Dazu zählen Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie zusätzliche Hilfen, die eine individuelle und angemessene Versorgung ermöglichen. Dabei können professionelle Pflege und private Betreuung flexibel kombiniert werden.
Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 3
Pflegegeld: 599 Euro monatlich
Pflegesachleistungen: 1.497 Euro monatlich
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro jährlich
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
Tages- oder Nachtpflege: 1.357 Euro monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich
technische Pflegehilfsmittel
Hausnotruf: bis zu 25,50 Euro monatlich
Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Pflegeberatung und Beratungseinsatz
Pflegekurse für Angehörige
Pflegeunterstützungsgeld
Wohngruppenzuschuss: 224 Euro monatlich
digitale Pflegeanwendungen: bis zu 53 Euro monatlich
vollstationäre Pflege im Heim: 1.319 Euro monatlich
Widerspruch gegen den Pflegegrad 3 einlegen
Sind Sie mit der Einstufung durch die Pflegekasse nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einreichen
Wie darf unser Pflegedienst Sie unterstützen?